Pakete sind geöffnet worden?
Die Produktverpackung ist offen – was hat das zu bedeuten?
Die gelieferte Ware vom Dampfer Shop besserdampfen wurde scheinbar bereits geöffnet und anschließend wieder versiegelt. Wird gebrauchte Ware wieder verkauft? Klares Nein!
Gesetzliche Vorgabe
Seit dem 20.05.2017 verlangt der Gesetzgeber, dass bei bestimmten E-Zigaretten-Produkten, eine konforme Bedienungsanleitung beigelegt werden muss. Das Gesetz, geregelt durch § 26 der Tabakerzeugnisverordnung (TPD), zwingt uns als Händler also leider dazu, bei bestimmten Produkten die Verpackungen vorab zu öffnen.
Erneutes verschließen und Versiegelung
Ist die Vorgabe des Gesetzgebers erfüllt, werden die Verpackungen wieder verschlossen und zusätzlich mit einem Sicherheitssiegel verriegelt.
Weitere Vorgaben
Eine weitere Vorgabe des Gesetzgebers ist es, bei bestimmten Produkten, direkt auf das Produkt selbst einen Info-Aufkleber anzubringen.
Siehe auch: Aufkleber an den Produkten