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Steuer auf Liquids für E-Zigaretten

Auf dieser Seite informieren wir Dich über die Steuer auf Liquids für E-Zigaretten bzw. den Änderungen im Tabaksteuergesetz mit der sogenannten Liquidsteuer. Die Gesetzgebung hatte eine Frist für die steuerfreie Produktion für Hersteller bis 30.06.2022 zum einen vorgesehen und eine Abverkaufsfrist für die letztmalig steuerfrei produzierte Ware bis zum 13. Februar 2023. Alles, was Du dazu sonst noch wissen musst, erfährst Du jetzt.

Liquid Steuer Infografik 2022

Es gab 3 Stichtage, die sich Dampfer merken sollten (siehe auch dazu die Infografik oben):

30. Juni 2022: Ohne Steuer auf Liquids 

Der erste Stichtag war der 30. Juni 2022. Bis zu diesem Tag durften alle Hersteller noch steuerfrei ihre Produkte herstellen lassen und diese durften steuerfrei (das heißt ohne die sogenannte Liquidsteuer) bis zum zweiten Stichtag (13.02.2023) verkauft werden. Jeder Tropfen, der nach dem 30. Juni hergestellt wurde, muss mit der Steuer für Liquids besteuert und verkauft werden.

13. Februar 2023: Abverkaufsfrist ohne Steuer auf Liquids

Der zweite Stichtag war der 13. Februar 2023 und stellte das Ende der Abverkaufsfrist dar. Bis zu diesem Tag durfte die Ware, die bis zum 30. Juni 2022 hergestellt wurde, steuerfrei verkauft werden. Dampfer durften diese Ware steuerfrei kaufen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

1. Juli 2022: Beginn der Produktion mit Steuer auf Liquids

Der dritte Stichtag (eigentlich der zweite) ist der 1. Juli 2022. Alle Produkte welche ab hier vom Band gingen und gehen werden, also produziert werden, unterliegen der Steuer für Liquids.

Wann wurde die Steuer auf Liquids für E-Zigaretten durch die Politik beschlossen? Wann kommt die Steuer auf Liquids?

Die Politik, genauer die SPD-CDU-CSU-Fraktion, hatte sich bereits 2021 auf eine Besteuerung geeinigt und der Bundestag hat am 10. August 2021 dem Gesetzesentwurf unter der Führung von Olaf Scholz (2021 noch Bundesfinanzminister) zugestimmt. Somit wurde das Gesetz verabschiedet und am 17. August 2021 offiziell im Bundesgesetzblatt (BMF) veröffentlicht.(1)
 

Was wurde beschlossen?

Das beschlossene Gesetz sieht eine volumenbasierte Besteuerung pro Milliliter auf alle Liquids bzw. Flüssigkeiten für E-Zigaretten vor. Dies betrifft alles, was zweckbestimmend für den Gebrauch zum Dampfen ist.

Der Gesetzgeber führt in „Artikel 2 – Weitere Änderung des Tabaksteuergesetzes – § 1b“ die Definition Substitute für Tabakwaren ein.

Ersetze „Substitute“ mit „Ersatz für Tabakwaren“ so schließt diese Änderung alle Liquids, Aromen, Basen und Nikotinshots mit ein. Und weil E-Zigaretten seit 2014 durch die TPD (EU-Tabakprodukt-Direktive) gesetzlich als Tabakprodukte definiert werden, sind diese genannten Flüssigkeiten als „Ersatz für Tabakwaren“ zu betrachten. Wissenschaftlich betrachtet nicht tragbar, aber was heißt das schon … hat etwas von „ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt“.

Was ändert sich für Dampfer ab 2023? Wie wird Liquid versteuert? 

Geplant ist eine vierstufige Erhöhung der Steuer für Liquids.

Steuer auf E-Zigaretten Liquids prozentuale Veränderung

Preiserhöhung: Beispiel an einer 10 ml Liquid-Flasche:

1 Schritt: 0,16 Euro pro Milliliter ab 01.07.2022 (+1,60 Euro)
2 Schritt: 0,20 Euro pro Milliliter ab 01.01.2024 (+2,00 Euro)
3 Schritt: 0,26 Euro pro Milliliter ab 01.01.2025 (+2,60 Euro)
4 Schritt: 0,32 Euro pro Milliliter ab 01.01.2026 (+3,20 Euro)

Es ist nicht zu erwarten, dass es bei dieser „groben Rechnung“ bleiben wird, weil in Deutschland zuerst auf den Nettopreis die Tabaksteuer und dann noch die Mehrwertsteuer berechnet wird. So werden aus +1,60 Euro sogar +1,90 Euro und aus +3,20 Euro gut +3,90 Euro mit der Mehrwertsteuer.



Sieht vielleicht erstmal nicht so böse aus. Das ändert sich allerdings ganz schnell, wenn wir das Beispiel auf eine 100 ml Liquid-Basis-Flasche anwenden:

1 ... ab 01.07.2022 (+16 Euro)
2 ... ab 01.01.2024 (+20 Euro)
3 ... ab 01.01.2025 (+26 Euro)
4 ... ab 01.01.2026 (+32 Euro)

Und nur um es Dir zu verdeutlichen, damit Du es siehst, das Beispiel mit einer 1 Liter Basen-Flasche:

1 ... ab 01.07.2022 (+160 Euro)
2 ... ab 01.01.2024 (+200 Euro)
3 ... ab 01.01.2025 (+260 Euro)
4 ... ab 01.01.2026 (+320 Euro)

Steigende Verpackungs- und Herstellungskosten durch Steuerbanderolen durch das Tabaksteurgesetz kommen hier sicherlich auch noch hinzu. Hersteller sind gezwungen besondere Anforderungen zu erfüllen wie etwa zusätzlich ein Steuerlager zu schaffen. Preissteigerungen werden also deutlich spürbar sein.



In der Phase der Abverkaufsfrist bis zum 13.02.2023 (bis zu diesem Tag durftest Du steuerfreie Ware einkaufen), haben wir alles daran gesetzt, möglichst viele Produkte zum gewohnten Preis anzubieten.

 Der Zeitpunkt zum Eindecken, Hamstern bzw. Bunkern ist seit Februar 2023 aber vorbei.


  1. Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (Tabaksteuermodernisierungsgesetz – TabStMoG)
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