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Alterssichtprüfung

Alterssichtprüfung (bei Bestellungen vom Dampfer Shop besserdampfen) – was ist das?

Gesetzliche Vorgabe

Der Gesetzgeber (Stichwort TPD) verlangt eine Zustellung per Altersnachweis bzw. Alterssichtprüfung. Dies bedeutet, dass der Zusteller (der Paketbote) die bestellte Ware nur an Volljährige aushändigen darf.

Prüfung auf Volljährigkeit

Kann der Zusteller durch eine einfache „Sichtprüfung“ die Volljährigkeit des Empfängers nicht feststellen, ist der Zusteller berechtigt nach einem amtlich ausgestellten Ausweis zu verlangen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Empfänger „zu jung“ aussieht und Zweifel daran besteht, ob ein Empfänger Volljährig ist oder nicht.

Sinn und Zweck

Der Gesetzgeber möchte mit der Alterssichtprüfung verhindern, dass Jugendliche und Minderjährige unter 18. Jahren an Produkte gelangen können, die erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt sind.

Zwar „könnte“ z.B. ein Minderjähriger mit dem Personalausweis seines Vaters oder seines volljährigen Bruders im Shop bestellen, würde dann jedoch nicht an der „Sichtprüfung“ des Paketboten vorbeikommen.

Volljährigkeit nicht ermittelt

Ist dies der Fall, wird das Paket nicht ausgehändigt und geht wieder zurück an den Absender XXL Outletstore GmbH (besserdampfen). 

Siehe auch: Altersvorgabe nicht erreicht

 
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