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Liquidsteuer

 Dampfer-Lexikon
 Kategorie L
 30.07.2022

Liquidsteuer – Was ist das?

„Liquidsteuer“ ist ein umgangssprachliches Synonym für das neue Tabak-Steuer-Modernisierungs-Gesetz, mit dem erstmals E-Zigaretten Liquids besteuert werden.

 Beschreibung

Das Kofferwort „Liquidsteuer“ (Liquid und Steuer) ist im Vorfeld zum Tabak-Steuer-Modernisierungs-Gesetz (kurz TabStMoG), entstanden und ist immer noch gebräuchlich. Das Gesetz zur Modernisierung der Tabaksteuer wurde am 10. August 2021 vom Bundestag beschlossen und verabschiedet(1).

Verwandter Artikel zum Thema: Steuer auf Liquids für E-Zigaretten

Bevor der Begriff „Liquidsteuer“ in Umlauf getragen wurde, tauchte um die E-Zigaretten-Branche herum zuerst der Begriff „Nikotinsteuer“ auf, denn zuvor wurde damit gerechnet, dass es eine Besteuerung des Nikotin pro Milliliter geben wird.

Durch die sogenannte Liquidsteuer entsteht eine ganz neue Situation für die E-Zigaretten-Branche. Mit ihr wird das Tabaksteuergesetz (TabStG) und die Tabaksteuerverordnung (TabStV) geändert bzw. „modernisiert“ und erstmals werden die Liquids für E-Zigaretten inklusive der Trägerstoffe/Grundstoffe mit der Liquidsteuer bzw. Tabaksteuer besteuert.

Sofern diese Grundstoffe zum Zweck des Konsums in einer elektrischen Zigarette verkauft/vermarktet werden, betrifft dies alle infrage kommenden Flüssigkeiten bzw. Liquids.

Letzte größere Änderung des Tabaksteuerrechts geht bis ins Jahr 2011 zurück.

Liquidsteuer: Inhalt des Gesetzes

  • Artikel 1: Änderung des Tabaksteuergesetzes
  • Artikel 2: Weitere Änderung des Tabaksteuergesetzes
  • Artikel 3: Änderung der Tabaksteuerverordnung
  • Artikel 4: Weitere Änderung der Tabaksteuerverordnung
  • Artikel 5: Inkrafttreten

Der Liquidsteuer, ergo dem Tabak-Steuer-Modernisierungs-Gesetz, geht die Richtlinie 2011/64/EU vom RAT DER EUROPÄISCHEN UNION vom 21. Juni 2011 voraus. 

Erhöhung: Tabak- und Liquidsteuer 2022 bis 2026

Seit dem 1. Januar 2022 ist die Tabaksteuer Erhöhung in Kraft getreten. Die Tabaksteuer bzw. Steuer für Liquids beginnt mit dem 1. Juni 2022. Der Plan des Gesetzgebers sieht eine vierstufige Erhöhung für die Liquidsteuer zwischen 2022 und 2026. Beginnend mit 0,16 Euro (pro ml) in 2022 bis zum letzten Schritt im Jahr 2026 mit 0,32 Euro (pro ml).

Beispiel, mit 10 ml Inhalt:

  1. Schritt: 0,16 Euro pro Milliliter ab 01.07.2022 (+1,60 Euro)
  2. Schritt: 0,20 Euro pro Milliliter ab 01.01.2024  (+ 2,00 Euro)
  3. Schritt: 0,26 Euro pro Milliliter ab 01.01.2025 (+2,60 Euro)
  4. Schritt: 0,32 Euro pro Milliliter ab 01.01.2026 (+3,20 Euro)

Es ist zu erwarten, dass die Kosten/Preise mit der Liquidsteuer höher ausfallen. In Deutschland ist die Grundlage zunächst der Nettopreis (1.), dann kommt die Tabaksteuer für das Liquid hinzu (2.), um im letzten Schritt die Mehrwertsteuer zu berechnen (3.). Bleibt man bei der Beispielrechnung mit 10 ml, so würden nicht 1,60 Euro anfallen, sondern mindestens 1,90 Euro. Mit den 0,32 Euro pro Milliliter (in 2026) würden es dann sogar gut 3,90 Euro mehr werden (nicht 3,20 Euro).

Zudem ist zu erwarten, dass sich die Herstellungskosten aufgrund der Produktions- bzw. Verpackungsumstellungen erhöhen werden. Besonders durch die nun gesetzlichen Steuerbanderolen (Steuerzeichen an den Kleinverkaufspackungen), welche nun an jeder einzelnen Flasche (oder Verpackung) angebracht werden und umgehend bezahlt werden müssen. Die Tabaksteuer ist gemäß § 17 Tabaksteuergesetz (TabStG) grundsätzlich durch die Verwendung von Steuerzeichen zu entrichten(2).

Diese Tatsache stellt viele kleine bis mittelständige Liquid-Hersteller vor eine große Herausforderung. Die Frage, ob dies finanziell tragbar ist, wird besonders kleinere Hersteller betreffen.

Mit dem beschlossenen Gesetz, respektive der Liquidsteuer, unterliegt erstmals in der Geschichte nicht nur ausschließlich (echter) Tabak, wie zum Beispiel in Tabakzigaretten, gesetzlichen Bestimmungen.

Ferner trifft die „Modernisierung“ nicht nur ausschließlich Tabakzigaretten/E-Zigaretten. Unter anderem betroffen sind:

  • Tabakerhitzer
  • Wasserpfeifentabak
  • Zigarren und Zigarillos
  • Feinschnitt
  • Pfeifentabak

‚Liquidsteuer‘ oder ‚Nikotinsteuer‘?

Umgangssprachlich hat sich der Begriff „Liquidsteuer“ seinen Weg als Synonym für „Tabak-Steuer-Modernisierungs-Gesetz“ durchgesetzt. Zuvor wurde vermutet, dass das enthaltene Nikotin in den Liquids besteuert wird, so entwickelte sich der Begriff „Nikotinsteuer“.

„Liquidsteuer“ trifft es durch das beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes innerhalb der E-Zigaretten-Branche genauer, da es in erster Linie vor allem die Liquids selbst (ergo die Flüssigkeiten) und somit alles betrifft, das sich in einer E-Zigarette verdampfen und inhalieren – ergo konsumieren lässt. Dabei ist es unerheblich, ob das Liquid Nikotin beigesetzt hat oder nicht.

Liquids, Aromen und Basen, also alle Flüssigkeiten, welche für den Zweck (Dampfen/Inhalieren) bestimmt sind, unterliegen mit Inkrafttreten des Tabak-Steuer-Modernisierungs-Gesetzes am 1. Juli 2022 der sogenannten „Liquidsteuer“.

Mit diesem „Schlag“ fallen auch nikotinfreie Flüssigkeiten inklusive ihren Grundstoffen wie zum Beispiel Propylenglykol (PG) und Vegetable Glycerin (VG) unter die Liquidsteuer. Beide Stoffe sind als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen:

Durch diesen Umstand ist der Begriff „Liquidsteuer“ mehr als zutreffend.

E-Zigaretten-Hardware selbst bleibt von der Liquidsteuer, ergo von der Tabaksteuer, unberührt. Wie gewohnt unterliegen die E-Zigaretten-Geräte samt Zubehör (Verdampfer, Akkuträger, Akkus, Coils, Watte usw.) „nur“ der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


Quellen:

  1. Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes (TabStMoG) vom 10. August 2021 (PDF)
  2. Generalzolldirektion – Verwendung von Steuerzeichen im Tabaksteuerrecht
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