• Vape Shop: 73x ausgezeichnet!
  • GRATIS-VERSAND ab 49,- €
  • Günstig kaufen: RABATTE bis 10%
  • 24/7 besser SERVICE & HILFE
  • GRATISVERSAND
    ab 10,- €
Angebote in:
Angebote noch:

besser GRATIS – Aktion bis einschließlich 17.4.2024

Tabaksteuer

 Dampfer-Lexikon
 Kategorie T
 08.01.2022

Tabaksteuer – was ist das?

Die Tabaksteuer wird auf Tabakwaren aller Art erhoben. Ab dem 1. Juli 2022 wird erstmals auch die E Zigarette bzw. das Liquid als Substitute besteuert.

 Beschreibung

Tabaksteuer wird in sehr vielen Ländern auf Tabakwaren aller Art erhoben, insbesondere jedoch für Tabakzigaretten. Sie ist eine indirekte Steuer und eine Verbrauchsteuer. Die erste Erhebung der Tabaksteuer in Europa erfolgte auf Anordnung des englischen Königs Jakob I. 

Ab 1. Januar 2022 wird die Tabaksteuer in Einzelschritten bis 2027 erhöht. Die Erhöhungen für Tabakzigaretten, Feinschnitt (Drehtabak) und Rauchtabak fallen moderat aus. Diese Art der Erhöhung wurde von verschiedenen Seiten kritisiert. Diese moderaten und kleinen Preisänderungen würden Raucher nicht zum Aufhören bewegen.

Seit dem 10. August 2021 ist eine Erhöhung der Tabaksteuer vom Gesetzgeber mit dem Tabaksteuermodernisierungs-gesetz (kurz TabStMoG) beschlossen. Erstmals wird es eine sogenannte „Liquidsteuer“ und eine Erhöhung von 0,16 Euro pro Milliliter ab 01.07.2022 geben. Bis 2026 will der Gesetzgeber die Steuer auf 0,32 Euro pro Milliliter erhöhen.

In Deutschland

Die Tabaksteuer in Deutschland wird seit 1906 auf Tabakwaren erhoben und ist im Preis von allen Waren mit Tabak eingerechnet – seit 1993 ausgenommen: Schnupf- und Kautabak. Nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG steht sie dem Bund als Bundessteuer zu und ist eine Mischform aus Mengen- und Wertsteuer. Rechtsgrundlage ist das Tabaksteuergesetz kurz TabStG.

Nach der Energiesteuer (veraltet Mineralölsteuer) ist die Tabaksteuer die ertragreichste Verbrauchsteuer. Die Tabaksteuer fließt ausschließlich dem Bundeshaushalt zu. Anders ausgedrückt ist Tabak neben Benzin das am höchsten besteuerte Produkt.

Der Anteil der Tabaksteuer, den der Raucher als Endverbraucher zahlt, (plus Umsatzsteuer) am Verkaufspreis von Tabakzigaretten liegt bei circa 75 %. Seit 01/2015 beträgt die Tabaksteuer 9,82 Cent pro Zigarette. Zusätzlich plus 21,69 % des Kleinverkaufspreises (vom Hersteller festgelegt). So ist der Anteil der Steuer pro Schachtel flexible und liegt bei Discounter-Zigaretten sogar bei bis zu 90 %.

Wenn man sich ab Januar 2022 eine Schachtel Zigaretten (20 Stück) für 7 Euro kauft, werden insgesamt 4,89 Euro als Steuern abgeführt (3,56 Euro Tabaksteuer + 1,33 Euro Umsatzsteuer). Dies entspricht einem Anteil von 70 % des Kaufpreises. Bei niederpreisigen Produkten kann dies auf bis zu 80 % ansteigen. Da Teile der Steuern pro Zigarette berechnet werden, ist dieser Steueranteil pro Schachtel variabel.

Darüber hinaus gibt es den stückbezogenen Steueranteil. Dieser gilt bis zu einer Länge des Tabakstrangs von acht Zentimetern, dies ist der Anteil, der beim Rauchen durch Tabakrauch abbrennt. Für Tabakstränge mit mehr als acht Zentimetern Länge, wird der stückbezogene Steueranteil von je begonnene drei Zentimeter zusätzlich erhoben.

Tabaksteuer für E-Zigaretten Liquids.

Vorerst war die elektrische Zigarette bzw. das Liquid oder die Basen mit Nikotin, welches verdampft wird, von der Tabaksteuer befreit. Es war davon auszugehen, dass früher oder später eine Steuer eingeführt wird. Seit 2018 sind bereits Pläne der Europäische-Kommission vorhanden(1).

Das Bundeskabinett hat am 10. August 2021 dem Entwurf des Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) zugestimmt und beschlossen(2).


Quellen:

  1. Öffentliche Konsultation zu Verbrauchsteuern auf Tabakwaren und zur möglichen Besteuerung neuartiger Tabakerzeugnisse
  2. Anpassung der Tabaksteuer – Tabakmodernisierungsgesetz beschlossen
Zuletzt angesehen: